Solo-Bratsche mit Verpflichtung zur Stellvertretenden Stimmführung
Bewerbungen von Personen mit mehrjähriger Erfahrung an führender Position (mindestens Vorspieler/in) in einem anerkannten Berufsorchester werden explizit erwünscht.
Die Vergütung erfolgt nach TVK A zzgl. freiwilliger übertariflicher Zulage gem. Fußnote 2 (Höchstsatz).
Fahrtkosten zum Probespiel können nur Bewerber/innen, die in einem Arbeitsverhältnis nach TVK stehen, entsprechend den Regelungen des Landesreisekostengesetzes RLP erstattet bekommen. Entsprechende Formulare erhalten Sie beim Probespiel.