Vergütung nach TVK A zzgl. Fußnote 2 (Höchstsatz) zzgl. Medienzulage
Über die dann geltenden Corona-Regeln werden wir Sie zeitnah informieren.
Da wir gezwungen sind Kosten einzusparen, aber trotzdem soziale Gesichtspunkte nicht unberücksichtigt lassen wollen, bitten wir um Ihr Verständnis, dass eine Fahrtkostenerstattung wie folgt gehandhabt wird: Bewerber*innen, die ein Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis haben (z. B. in einem TVK-Orchester), werden keine Reisekosten erstattet. Alle anderen Bewerber*innen erhalten nachgewiesene Fahrtkosten bis zu max. 51 €.