Anfallende Reisekosten und sonstige Vorstellungskosten werden nicht erstattet. Die Münchner Symphoniker e.V. unterliegen nicht dem Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern. Daher besteht auch kein tarifvertraglicher Anspruch auf die Erstattung von Reisekosten und sonstigen Vorstellungskosten.