Zeitvertrag als Schwangerschafts- und Mutterschutzvertretung ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt, längstens jedoch bis zum 6. Mai 2022. Der Vertrag endet in jedem Fall mit der (auch vorzeitig möglichen) Rückkehr der Stelleninhaberin.
Sofern die Stelleninhaberin eine Elternzeit beantragt, kann der Zeitvertrag gegebenenfalls entsprechend verlängert werden.
Die Vergütung erfolgt nach TVK B.
Fahrtkosten zum Probespiel können Bewerber/innen, die in einem Arbeitsverhältnis nach TVK stehen, entsprechend der Maßgabe der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) erstattet werden.
Darüber hinaus werden Fahrtkosten erst ab Erreichen der 2. Runde bis zu einer Höhe von maximal EUR 75,- gegen Nachweis erstattet. |