Zeitvertrag als Elternzeitvertretung in zwei Abschnitten:
zunächst ab ca Februar 2023 bis April 2023 (zwei Monate) in Vollzeit 100% anschl. bis längstens 30. September 2023 in Teilzeit 50%. Der Vertrag endet in jedem Fall mit Rückkehr des Stelleninhabers in Vollzeit, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2023.
Die Vergütung erfolgt nach TVK B.
Fahrtkosten zum Probespiel können Bewerber/innen, die in einem Arbeitsverhältnis nach TVK stehen, entsprechend der Maßgabe der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) erstattet werden.
Darüber hinaus werden Fahrtkosten erst ab Erreichen der 2. Runde bis zu einer Höhe von maximal EUR 75,- gegen Nachweis erstattet. |