Das Staatstheater Augsburg hat sich verpflichtet, die Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz bei Stellenbesetzungen in besonderem Maße zu erfüllen.
Voraussetzung zur Teilnahme am Probespiel ist ein Aufenthaltstitel, der die Erteilung einer Arbeitserlaubnis zulässt.
Die Einstellung erfolgt gemäß TVK B. Der Jahresurlaub wird im Schwerpunkt während der Theaterferien gewährt.