Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Die Besetzung erfolgt zunächst in Form eines befristeten Probearbeitsverhältnisses nach §3 Abs. 2 Satz 1 TVK
Die Vergütung erfolgt nach TVK B.
Bitte beachten Sie, dass auf Grund der aktuellen Corona-Situation noch keine Angabe über Zeit und Ort eines Probespiels gemacht werden kann. Bewerber*innen werden per Nachricht über das Muvac-Portal über den aktuellen Stand informiert.
Fahrtkosten zum Probespiel können Bewerber*innen, die in einem Arbeitsverhältnis nach TVK stehen, entsprechend der Maßgabe der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) erstattet werden.
Darüber hinaus werden Fahrtkosten erst ab Erreichen der 2. Runde bis zu einer Höhe von maximal EUR 75,- gegen Nachweis erstattet. |